Zollturm an der Mosel

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1. Der sogenannte Zollturm


Am 21. Januar 1354 verstarb Erzbischof Balduin von Trier, der in seinen letzten Lebensjahren die blutsverwandten, gleich ihm hochadeligen Sponheimer Grafen begünstigt und den Grafen Johann III. auf Starkenburg 1350 sogar zum Oberamtmann in einem großen Teile seines Bistums gemacht hatte. Ihm folgte als Erzbischof und Kurfürst Boemund II. aus einem saarbrückischen Ministerialengeschlecht, d.h. also aus dem niederen Adel. (Trotzdem nennt er sieh, wie sein hochadeliger Vorgänger Balduin, der aus dem Hause Luxemburg stammte, einen ,,consanguineus", einen Blutsverwandten der Sponheimer Grafen). Mit seinem Amtsantritt hörte sogleich das gute Einvernehmen mit den Sponheimern auf. Ein Hauptzankapfel zwischen beiden wurde das sogenannte Cröver Reich, altes, deutsches Reichsgut, das seit 80 Jahren an die Grafen von Sponheim-Starkenburg verpfändet war. Es bestand aus den Dörfern Cröv mit Kövenig, Reil, Kinheim, Kindel, Kinheimer- (heute: Kinder -) beuren, Bengel und Erden, legte sich als störender Quertiegel in den trierischen, von Erzbischof Balduin geschaffenen Kurstaat mitten hinein und riß ihn in zwei zusammenhanglose Stücke (Ober- und Niederstift) auseinander. Erzbischof Balduin hatte zudem (7. Juli 1328) als Gefangener auf Starkenburg, der Gräfin Loretta, der Mutter des damals etwa l3jährigen Grafen Johann III., eidlich geloben müssen, daß weder er, noch sein Stift, noch seine Nachfolger das Cröverreich jemals vom Kaiser und vom Reich wieder einlösen, d.h. ans Kurstift Trier bringen würden.

Dies und andere Zugeständisse Balduins hatten sein Neffe, der Böhmenkönig Johann ( Er war zugleich Graf von Luxemburg und ein Neffe Erzbischof Balduins, nahm trotz seiner Erblindung an der Schlacht bei Crecy teil und kam darin um, 1346. Seinen Überresten hat König Friedrich Wilhelm IV. eine wundervolle Grabkapelle auf Bergeshöh bei Serrig an der Saar erbauen lassen (die sog. Klause), 11 Grafen und edele Herren sowie die 5 trierischen Städte Trier, Koblenz, Boppard. (Ober -) Wesel und Montabaur verbürgt. - Weil nun Sponheim sich seinen Pfandbesitz und seine Rechte in Cröv keinesfalls abnötigen ließ, wählte Boemund II. einen Umweg, um für Trier wenigstens ein Anrecht an dem Reichsgut zu erlangen.( Vergl. Joh. Gruhler, Boemund II. Erzbischof v. Trier 1354 - 62. Halle, Diss. 1911.) Seit undenklichen Zeiten versah eine adelige Familie von Daun in den Reichsdörfern das Amt eines Vogtes, des Inhabers der Gerichtsbarkeit, der auch von den Einkünften seinen Anteil erhielt. Damals hatte ein tiefverschuldeter und geldbedürftiger Edelherr, Heinrich von Daun, die Vogtei in Besitz.

Ihm und seiner Ehefrau Katherine, gebotenen von Manderscheid, kaufte der Erzbischof am 4. April 1355 um den Preis von 600 Gulden fast das gesamte Vogteirecht für einen Zeitraum von 5 Jahren ab und ließ sich im Januar 1356 von Kaiser Karl IV. von Reichswegen mit der gekauften Vogtei belehnen. Natürlich erbitterte dies Vorgehen des Trierer Kurfürsten den Grafen Johann III. aufs höchste, der seinerseits auch Anlaß zur Unzufriedenheit gab. Durch Erhebung eines Zolles auf der Mosel zwischen Enkirch und Trarbach verging er sich nämlich, wie trierischerseits behauptet wurde, gegen ein altes Vorrecht des Erzstifts Trier, das eine Art von Oberherrlichkeit über den Fluß beanspruchte.- Boemund II. gab aber dadurch noch einen weiteren Anlaß zur Erbitterung, daß er Johanns jüngerem Bruder Heinrich seine Pfründe entzog. Ohne die Weihen erhalten zu haben, war dieser ein Kanonikus von Köln und von Verdun geworden und hatte sich sogar zum Probst von Münstermaifeld wählen lassen (1350).

Er war zugleich Graf von Luxemburg und ein Neffe Erzbischof Balduins, nahm trotz seiner Erblindung an der Schlacht bei Crecy teil und kam darin um, 1346. Seinen Überresten hat König Friedrich Wilhelm IV. eine wundervolle Grabkapelle auf Bergeshöh bei Serrig an der Saar erbauen lassen (die sog. Klause).

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